Gesetz
Feuer machen im Wald
Es existiert kein Gesetz auf Bundesebene, das Feuermachen in der Natur verbietet. Nur, wenn es längere Zeit nicht regnet und zum Beispiel im Sommer richtig heiss ist, wird das Feuermachen zeit- und kantonsweise verboten. Bevor man also irgendwo ein Feuer entzündet, sollte man sich unbedingt vorher informieren.
Die Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zur Waldbrandgefahr in der Schweiz bietet Hilfestellung: http://www.waldbrandgefahr.ch/de/waldbrand/waldbrandgefahr/aktuelle-lage/
Kanton und Gemeinden können das Feuermachen ebenfalls einschränken oder
verbieten, beispielsweise in Naturschutzgebieten. Es bietet sich an, das Feuer in bestehenden Feuerstellen zu machen, von denen
es in der Schweiz über fünfhundert Stück gibt.
Umweltschutz
Nur trockenes Holz verbrennen
Es ist verboten Materialien zu verbrennen, die zu erheblichen Schadstoffemissionen führen. Dazu zählen auch nicht trockene Gartenabfälle und nasses Holz.
Hier gilt das Bundesgesetz über den Umweltschutz:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19830267/index.html
Und die Luftreinhalte-Verordnung (LRV):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19850321/index.html#id-2-8
Das Nichteinhalten dieser Gesetze ist strafbar.
Tipps
Wenn Feuermachen, dann mit Verstand
Gemäss dem Amt für Landwirtschaft und Wald des Kanton Luzern (LAWA) soll man:
- Nicht leichtfertig mit Feuer in der Natur umgehen
- Immer die Warnungen des BAFU nachschlagen, wenn man ein Feuer im Wald plant
- Nie zu nahe an Bäumen Feuer machen, damit Rinde und Wurzeln nicht beschädigt werden
- Auch nach oben sehen, damit keine herabhängenden Äste zu heiss bekommen
- Sicherstellen, dass das Feuer aus ist, wenn man die Stelle verlässt
- Bestehende Feuerstellen nutzen